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Schleswig-Holstein beschließt Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude

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Schleswig-Holstein hat am Dienstag eine Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes beschlossen. Darin verankert sind umfassende Ziele und neue Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten.

Das neue Gesetz enthält umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land. So soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.

Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nichtwohngebäude

Wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen im Land. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgegeben. Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze (mehr als 100 Stellplätze) – soweit sie dafür geeignet sind – die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard.

„Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, so Umweltminister Jan Philipp Albrecht. Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.

Kommunale Wärmepläne sollen erneuerbare Wärme voranbringen

Um im Wärmesektor Fortschritte zu erzielen, werden größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet werden. So kann bei ca. 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit.

Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.

Auch bei eigenen Klimaschutzvorhaben schärft die Landesregierung nach. So erhält der Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Landesverwaltung ambitionierte Zwischenziele. Um diese zu erreichen, sollen unter anderem künftig Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich mit PV ausgestattet werden. Des Weiteren verpflichtet sich die Landesregierung, zukünftig klimafreundliche Baustoffe zu nutzen.

„Heute ist ein wichtiger Tag für den Klimaschutz und die Energiewende in Schleswig-Holstein. Als Landesregierung legen wir ein ambitioniertes Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch stärker als bisher gerecht zu werden“, sagte Albrecht: „Dieses Gesetz schreibt das Drehbuch für eine gute ökonomische und ökologische Zukunft des Landes weiter.“

Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Schleswig-Holstein

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